Ich vertrete insbesondere hörbehinderte Versicherte, die auf eine Versorgung mit Hörhilfen oder Hörimplantaten angewiesen sind.
Häufige Verfahren
Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V
Versorgung mit Implantatkomponenten, Audioprozessoren und Zubehör
Rehabilitations- und Teilhabeleistungen (SGB IX)
Im Bereich des Sozialrechts liegt der Schwerpunkt auf dem Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Verfahren betreffen häufig die Hilfsmittelversorgung, Kostenübernahmeverfahren und Rehabilitationsleistungen.
Die Unterstützung bei Verfahren auf Versorgung mit Hörimplantaten erfordert ein präzises Verständnis der medizinischen Grundlagen des Hörens sowie der sozialrechtlichen Bewertung durch Krankenkassen und den Medizinischen Dienst. Ziel ist eine dem tatsächlichen Versorgungsbedarf entsprechende, rechtlich belastbare Lösung.