Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg. Während des öffentlich-rechtlichen Vorbereitungsdienstes erfolgte die Spezialisierung im Leistungsrecht der Krankenkassen und im Schwerbehindertenrecht sowie der Beginn der Fachanwaltsausbildung für das Sozialrecht.
Im Jahr 2007 erfolgte die Zulassung als Rechtsanwalt und die Gründung der Kanzlei mit der Spezialisierung auf die Rechtsgebiete Medizinrecht und Sozialrecht. Ab 2008 Beginn der Fachanwaltsausbildung für das Medizinrecht.
Seit 2011 Erteilung der Befugnis des Führens der Bezeichnung „Fachanwalt für Sozialrecht“ und „Fachanwalt für Medizinrecht“.