Das Medizinrecht weist zahlreiche Schnittstellen zwischen Medizin, Technik und Recht auf. Unser fachanwaltlicher Schwerpunkt liegt hier in dem Versorgungsablauf bei neurosensorischer und kombinierter Schwerhörigkeit.
Mandatsfelder
Beratung von Herstellern und Vertreibern von Medizinprodukten
Rechtsfragen zu Hörimplantaten und implantatbezogenen Komponenten
Begleitung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich
Typische Themen
Eintragungen und Fortschreibungen im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V)
Vertrags- und Vergütungsfragen nach § 127 SGB V
Auseinandersetzungen mit Krankenkassen und Medizinischem Dienst
Kostenerstattungs- und Genehmigungsverfahren bei innovativen Medizinprodukten