Donnerstag, 19 Januar 2012 12:56

ERHÖHUNG DER SCHWERBEHINDERTENAUSGLEICHSABGABE AB DEM BESCHÄFTIGUNGSJAHR 201

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Wird die Beschäftigungsquote nicht erreicht, führt der Arbeitgeber eine Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt ab. Diese Ausgleichsabgabe erhöht sich für das Beschäftigungsjahr 2012.

115,- € (statt 105,- €) bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis weniger als 5% (6%)
200,- € (statt 180,- €) bei einer Beschäftigungsquote von 2% bis weniger als 3%
290,- € (statt 260,- €) bei einer Beschäftigungsquote von 0% bis weniger als 2%

Die Zahlung der Ausgleichsabgabe entbindet nicht von der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Die Ausgleichsabgabe kommt unmittelbar den schwerbehinderten Menschen zu Gute. Diese darf nur für besondere Leistungen der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden.